Wer entscheidet welche Speisen angeboten werden?

Für ein gesundheitsförderliches Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen ist eine optimale Speisenauswahl wichtig. Wir sind daher der Frage nachgegangen, wer im Verpflegungsdreieck von Verpflegungsbetrieb – Betreuungseinrichtung – TrägerIn für die Auswahl der Speisen zuständig ist.

Die Erhebung zeigte, dass diese Entscheidung hauptsächlich von den Beteiligten des Verpflegungsdreiecks alleine getroffen oder gemeinsam entschieden wird. Hauptbeteiligte bei der Speisenauswahl sind das Betreuungspersonal und der Verpflegungsbetrieb. Interne Küchen (Küchen der Betreuungseinrichtungen) bzw. Eltern(vereine) spielen bei der Speisenauswahl eine untergeordnete Rolle.

Abbildung: Wer ist an der Auswahl des Mittagessens beteiligt?

Um eine gesundheitsförderliche Mittagsverpflegung in Kindergärten erfolgreich anbieten zu können, werden optimalerweise alle EntscheidungsträgerInnen miteinbezogen. Eine Orientierung zur Gestaltung des Mittagessens im Kindergarten bietet die „Österreichische Empfehlung für das Mittagessen im Kindergarten“ der Nationalen Ernährungskommission.

Detailauswertung: Welche Personengruppen sind in der Betreuungseinrichtung für die Speisenauswahl zuständig?

Generell zeigt die Erhebung, dass in den Betreuungseinrichtungen mehrere Personengruppen an der Speisenauswahl beteiligt sind. Mittagsverpflegung in den Einrichtungen ist ein wichtiges Thema, da Kinder zu Mittag häufig außerhalb des Elternhauses verpflegt werden. Die Bereitstellung eines gesundheitsförderlichen Mittagessens kann daher einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung einer ausgewogenen Ernährung der Kinder leisten. Deswegen ist es wichtig alle Beteiligten über die Bedeutung einer gesundheitsförderlichen Ernährung von Anfang an zu informieren. Nur so kann ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung der Kindergartenverpflegung geleistet werden. Die „Österreichische Empfehlung für das Mittagessen im Kindergarten“ der Nationalen Ernährungskommission kann hier als Unterstützung herangezogen werden.

In 69 % der Betreuungseinrichtungen, die in die Speisenauswahl involviert sind, trifft die Leiterin/der Leiter die Entscheidung was auf den Tisch kommt. In 16 % der Fälle bestimmen die PädagogInnen welche Speisen bestellt bzw. gekocht werden. In 9 % der Fälle ist die Speisenauswahl eine Teamentscheidung und in 5 % sind die AssistentInnen dafür zuständig.

Abbildung: Wer wählt in der Betreuungseinrichtung die Speisen aus?

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bundesländern zeigt folgende Tabelle:

Tabelle: Wer wählt in den Betreuungseinrichtungen die Speisen aus (Bundesländervergleich)? (Angaben in Prozent)